Die Kommerzialisierung des Wissens – Kein Patent auf Leben!

Die Kommerzialisierung des Wissens – Kein Patent auf Leben!
Was ist TRIPS und worum geht es dabei?

In unseren Gesellschaften werden Wissen und Saatgut zu immer wichtigeren Produktionsfaktoren. Mit dieser zunehmenden Bedeutung stellt sich die Frage, wie die Entwicklung und Entdeckung stärker gefördert werden kann. Die neoliberale Antwort ist die Stärkung geistiger Eigentumsrechte (eigentlich besser: geistiger Monopolrechte). Darunter fallen z.B. Patente, das Urheberrecht, Markenrechte, geografische Herkunftsbezeichnungen oder auch Sortenschutzrechte für Pflanzen.

Seit Gründung der WTO im Jahr 1995 sind alle WTO-Mitgliedstaaten auch Vertragsstaaten des TRIPS-Abkommens über geistiges Eigentum. (mehr …)

Pflanzen sind patentfähig

Somit gilt zwar weiterhin der Ausschluss von Pflanzensorten für die Patentierung, aber
Pflanzen an sich, auch wenn diese Pflanzensorten umfassen, können patentiert werden.
Die Entscheidung ist in soweit erfreulich, da nun auf dem Gebiet der Patentierung von
Tieren und Pflanzen Kongruenz besteht.
Dies ist insbesondere für den medizinisch-klinischen Bereich relevant, da erwartet werden
kann, dass der Allgemeinheit Tiere und Pflanzen zur Verfügung gestellt werden, die
Arzneimittel, Impfstoffe, Gewebeteile etc. zur Behandlung von Krankheiten beim Menschen
bereitstellen. Der Erfinder hat nun die Möglichkeit, z. B. genetisch veränderte Organismen
dem Patentschutz zuzuführen.
Die Beschwerdekammern hatten zu entscheiden, ob Pflanzen an sich patentierbar seien
und ob es statthaft ist, Patentansprüche zu formulieren, die allgemein auf Pflanzen
gerichtet sind, aber auch Pflanzensorten umfassen können.
Die Kammer kam zu der Entscheidung, dass zwar im wesentlichen biologische Verfahren
zur Züchtung von Pflanzen vom Patentschutz ausgeschlossen sind, sich der Ausschluss bei
den Erzeugnissen jedoch nur auf Pflanzensorten bezieht. (mehr …)