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	<title>Konvention &#8211; botanoadopt</title>
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	<title>Konvention &#8211; botanoadopt</title>
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		<title>Vorraussetzungen des Anbaus seltener Sorten</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Oct 2008 17:49:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Beitrag zum kritischen Agrarbericht von Karl-Josef Müller &#8230;.genetischer Erosion bedrohten Nutzpflanzen&#8220; sieht die Verordnung Nr. 2078/92 ( EWG). Flächenbeihilfen bis zu 250 ECU vor. www.darzau.de/fileadmin/PDF/lit_1997_krit_agrarbericht.pdf]]></description>
		
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		<title>Lexikon der Nachhaltigkeit [Pflanzen] des WWF</title>
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		<dc:creator><![CDATA[botanoadopt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Oct 2008 19:49:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[WWF &#8211; World Wildlife Fund Er zählt zu den einflussreichsten Nichtstaatlichen Organisationen (NGO). Der WWF handelt im Auftrag der Natur nach dem Prinzip &#8222;Naturschutz für und mit Menschen&#8220;. Dabei läßt er sich von drei übergeordneten Zielen leiten: Bewahrung der genetischen und biologischen Vielfalt der Pflanzen&#8211; und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Sicherung unserer natürlichen erneuerbaren Ressourcen durch nachhaltige naturverträgliche Nutzung. Förderung von Wirtschaftsprozessen &#8230; Antarktisvertrag, 1959 km² auch über die antarktischen Sommermonate (Januar/Februar) hinaus eisfrei sind. Die Antarktis verfügt über große Vorräte an Bodenschätzen wie Erdöl, Erdgas, Kohle, Titan, Eisen, Kupfer und auch Gold und Platin. In den antarktischen Gewässern sind zudem eine Reihe wirtschaftlich interessanter Pflanzen und Tiere beheimatet (Krill, Fische, Robben, Wale). In der Vergangenheit haben daher verschiedene Staaten Teile der Antarktis als Hoheitsgebiet beansprucht. Eine Nutzung der antarktischen &#8230; Was ist Nachhaltigkeit? haußwirthliche Nachricht und Naturmäßige Anweisung zur wilden Baum-Zucht&#8220; (einsehbar hier beim Institut für Angewandte Forschung der Hochschule Pforzheim) als erster das Prinzip der Nachhaltigkeit. So sollte immer nur soviel Holz geschlagen werden, wie durch planmäßige Aufforstung durch Säen und Pflanzen nachwachsen konnte. Quelle: Grober, Ulrich: Der Erfinder der Nachhaltigkeit. DIE ZEIT, Nr.48/25.11.99, S.98 Die deutsche Forstwissenschaft des 18. und 19. Jahrhunderts übernahm das &#8230; SPD natürlichen Lebensgrundlagen ist als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Die fortschreitende Zerstörung der Erdatmosphäre, die Vergiftung der Meere und eine drohende Klimakatastrophe, Waldsterben, Grundwasserbelastung, umweltbedingte Krankheiten und die hohen Aussterberaten der Tier- und Pflanzenarten sind die dramatischsten Zeichen einer umfassenden Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Der ökologische Umbau unserer Industriegesellschaft ist zur Frage des Überlebens &#8230; BFSD (Bellagio Forum) Global Nature Fund Sony (International) Europe GmbH Die vollständige Mitgliederliste finden Sie hier. Die regelmäßigen Neuigkeiten kann man hier sehen. Die Hauptaktivitäten des Bellagio Forums sind Nachhaltige Lebensweisen (Sustainable Livelihoods), z.B. das Projekt &#8222;Pflanzenöl-Ofen&#8220;, um den Verbrauch an Holz zu reduzieren Medien, [&#8230;]]]></description>
		
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		<title>Haager Übereinkommen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[botanoadopt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Oct 2008 11:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Konvention]]></category>
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					<description><![CDATA[Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (sog. Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993) Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens &#8211; in der Erkenntnis, dass das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte, unter Hinweis darauf, dass jeder Staat vorrangig angemessene Maßnahmen treffen sollte, um es dem Kind zu ermöglichen, in seiner Herkunftsfamilie zu bleiben, in der Erkenntnis, dass die internationale Adoption den Vorteil bieten kann, einem Kind, für das in seinem Heimatstaat keine geeignete Familie gefunden werden kann, eine dauerhafte Familie zu geben, überzeugt von der Notwendigkeit, Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass internationale Adoptionen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner Grundrechte stattfinden, und die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu verhindern, in dem Wunsch, zu diesem Zweck gemeinsame Bestimmungen festzulegen, die von den Grundsätzen ausgehen, die in internationalen Übereinkünften anerkannt sind, insbesondere dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes und der Erklärung der Vereinten Nationen über die sozialen und rechtlichen Grundsätze für den Schutz und das Wohl von Kindern unter besonderer Berücksichtigung der Aufnahme in eine Pflegefamilie und der Adoption auf nationaler und internationaler Ebene (Resolution 41/85 der Generalversammlung vom 3. Dezember 1986) &#8211; haben die folgenden Bestimmungen vereinbart: Kapitel I Anwendungsbereich des Übereinkommens Artikel 1 Ziel des Übereinkommens ist es, a) Schutzvorschriften einzuführen, damit internationale Adoptionen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner völkerrechtlich anerkannten Grundrechte stattfinden; b) ein System der Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten einzurichten, um die Einhaltung dieser Schutzvorschriften sicherzustellen und dadurch die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu verhindern; c) in den Vertragsstaaten die Anerkennung der gemäß dem Übereinkommen zustande gekommenen Adoptionen zu [&#8230;]]]></description>
		
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		<title>Haager Konvention</title>
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		<dc:creator><![CDATA[botanoadopt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Oct 2008 11:23:26 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Konvention]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 27.9.2001 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts zugestimmt. Damit erfolgt die Ratifizierung und Umsetzung des &#8222;Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption&#8220; vom 29.5.1993 (&#8222;Haager Übereinkommen&#8220;) für Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland wird zum 1.3.2002 Vertragsstaat. Ziele des Haager Übereinkommens sind: * Sicherstellung des Kindeswohls und die Wahrung der Grundrechte bei internationalen Adoptionen; Verhinderung von Kinderhandel * Beachtung fachlicher Standards bei internationalen Adoptionen * Zusammenarbeit der Vertragsstaaten ausschließlich über zentrale Behörden im Wege eines standardisierten Verfahrens * Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Adoptionsentscheidungen in allen Vertragsstaaten. * Jeder Vertragsstaat ist gehalten, Anstrengungen zu unternehmen, dass ein Kind in seiner Herkunftsfamilie bleiben kann. Erst als letzter Schritt kommt die internationale Adoption in Betracht. Das Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts setzt das Übereinkommen in nationales Recht um und tritt bereits zum 1.1.2002 in Kraft. Es besteht im wesentlichen aus drei Teilgesetzen, die auch Regelungen für nationale Adoptionen und internationale Adoptionen aus Nichtvertragsstaaten enthalten: * die Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) * das Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG) und * das Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG). Österreich hat die Haager Konvention am 19.05.1999 ratifiziert &#8211; in Kraft getreten am 01.09.1999. Die stark angestiegene Anzahl adoptionswilliger Ehepaare und Einzelpersonen und die demgegenüber geringe Anzahl der im Inland zur Adoption vorgemerkten Kinder haben in der Vergangenheit häufig dazu geführt, dass adoptionswillige Ehepaare sich Kinder haben im Ausland vermitteln lassen, wobei auch die Dienste illegaler Vermittler in Anspruch genommen wurden. Um die Rechte der Kinder zu wahren und sicherzustellen, dass die grenzüberschreitende Adoption dem Wohl des Kindes dient und mit dem Ziel, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoption zu verbessern sowie der Entführung von Kindern und dem [&#8230;]]]></description>
		
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		<title>Die Kommerzialisierung des Wissens &#8211; Kein Patent auf Leben!</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 19:55:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Biopiraterie]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Kommerzialisierung des Wissens &#8211; Kein Patent auf Leben! Was ist TRIPS und worum geht es dabei? In unseren Gesellschaften werden Wissen und Saatgut zu immer wichtigeren Produktionsfaktoren. Mit dieser zunehmenden Bedeutung stellt sich die Frage, wie die Entwicklung und Entdeckung stärker gefördert werden kann. Die neoliberale Antwort ist die Stärkung geistiger Eigentumsrechte (eigentlich besser: geistiger Monopolrechte). Darunter fallen z.B. Patente, das Urheberrecht, Markenrechte, geografische Herkunftsbezeichnungen oder auch Sortenschutzrechte für Pflanzen. Seit Gründung der WTO im Jahr 1995 sind alle WTO-Mitgliedstaaten auch Vertragsstaaten des TRIPS-Abkommens über geistiges Eigentum. Das TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) schreibt für die WTO-Mitglieder Mindeststandards für alle geistigen Monopolrechte vor. Diese gehen weit über das hinaus, was in den meisten Entwicklungsländern vor dem Ankommen üblich war, so dass diese gezwungen sind, mit gewissen Übergangsfristen Wissen und Biodiversität per nationalen Gesetzen wesentlich stärker zu privatisieren. So musste z.B. Indien 2005 ein neues Patentgesetz beschliessen, dass die Patentierung von medizinischen Wirkstoffen ermöglicht. Darüber wacht die WTO-Streitschlichtungsstelle unter Androhung und Verhängung von millionenschweren Strafzöllen. Worin liegt das Problem? Das TRIPS-Abkommen forciert einseitig die Stärkung geistiger Monopolrechte zur Förderung von Wissensgewinnung und Züchtung. Es betreibt darüber hinaus eine massive Privatisierung des Wissens &#8211; meist in den Händen der Konzerne des Nordens. Andere Möglichkeiten der Förderung von Forschung, Züchtung und Entwicklung werden dagegen durch TRIPS behindert, da stärkere geistige Monopolrechte den Austausch und den Wissenstransfer behindern. Schädlich ist das TRIPS-Abkommen insbesondere für den globalen Süden: so erschwert es den Technologietransfer in den Süden, was dortige Entwicklungsprozesse erheblich behindert. Für viele heutige Industrieländer war die Nachahmung technischer Produkte ein wichtiges Mittel, um technologischen Rückstand aufzuholen. Weder Japan und Korea noch Deutschland oder die USA hätten ihren derzeitigen Wissens- und Technologiestand unter den heutigen Patentschutz-Bedingungen erreichen können. Deutlich meßbar sind die Auswirkungen starker Patente z.B. an den Lizenzzahlungen: Nach Angaben der [&#8230;]]]></description>
		
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