VERTRAG
§ 1 Ich bin mir darüber im Klaren, das die Pflanze mit Adoption nicht in mein Eigentum übergeht, sondern ein Lebewesen ist, das ich als Gast, Familienmitglied oder Freund bei mir aufnehme/anpflanze.
§ 2 Mit Adoption der Pflanze verpflichte ich mich, dieser die für sie nötigen räumlichen/klimatischen Bedingungen zur Verfügung zu stellen.
(a) Zimmerpflanzen dürfen nur von Privatpersonen oder gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen adoptiert werden.
(b) Nutzpflanzen dürfen generell nur von Privatpersonen, Kleinbauern oder gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen adoptiert werden.
(c) Bei Adoption durch eine Institution ist ein Verantwortliche/r zu nennen. Bei Ausscheiden ist ein/e Nachfolger/in zu bestimmen.
§ 3 Ich verpflichte mich, mich nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohlergehen der Pflanze einzusetzen, sie als Lebewesen mit individueller Biografie und eigenen Bedürfnissen zu respektieren, sie in ihrer Entwicklung und ihrem Wachstum zu fördern und mir ggf. fehlende Kenntnisse dazu anzueignen.
(1) Pflanzen reagieren äußerst sensibel auf negative Gedanken. Ich achte darauf, der von mir adoptierten Pflanze stets wohlgesonnen zu sein.
(2) Ich bin bereit, die Pflanze auch im Alter zu versorgen und bei Krankheit für ganzheitliche Maßnahmen der Heilung zu sorgen.
(3) Ich weiß, das weder botanoadopt noch Botania ein Pflanzenhospital ist und kümmere mich im Krankheitsfalle selbst um Maßnahmen zur ganzheitlichen Heilung.
(4) Pflanzen sterben in der Regel nicht plötzlich und unerwartet. Sie zeigen, wenn es ihnen nicht gut geht. Ich bin mir darüber im Klaren, das Pflanzen im Vergleich zu Menschen und Säugetieren einen extrem langsamen Stoffwechsel haben. Ich überprüfe also die Lebenszeichen der von mir adoptierten Pflanze, pflege Sie und ermuntere Sie zu weiterem Wachstum, selbst wenn diese äußerlich den Eindruck macht, als würde sie nicht mehr leben. Des weiteren hole ich mir fachkundigen Rat. Manchmal kann es mehrere Wochen dauern, bis eine Pflanze erneut austreibt.
(5) Sollte die von mir adoptierte Pflanze trotz Einhaltung des Adoptionsvertrages dennoch sterben, teile ich dies botanoadopt – sofern ersichtlich – mit.
(6) Ich verabschiede mich dann mit einer selbst gewählten Zeremonie von der Pflanze und führe die Pflanze in den Naturkreislauf zurück, indem ich sie der Erde oder einem privaten Kompost überantworte.
Ein Foto der Abschiedszeremonie sende ich an botanoadopt.
§ 4 Es ist mir erlaubt, Kinder meiner Adoptionspflanze – sogenannte Ableger – weiter zu verschenken.
(1) Ich darf Kinder/Ableger meiner Adoptionspflanze weder zu kommerziellen, noch zu industriellen Zwecken missbrauchen.
(2) Weder die Adoptionspflanze, noch ihre Abkömmlinge dürfen an Labors abgegeben werden.
§ 5 Nutzpflanzen: Bei mehrjährigen Nutzpflanzen, wie z.B. Obstbäumen dürfen – wenn die Pflanze ausreichend Kraft hat – fachgerecht sogenannte Klone entstehen: identische Bäume, die z.B. aus einem Ast entstehen.
(1) Diese Klone dürfen weiter verschenkt, jedoch nicht verkauft werden.
(2) Früchte von Nutzpflanzen dürfen nur zum Eigenverbrauch verzehrt und getauscht oder verschenkt werden. Sie dürfen nicht kommerziell verwertet werden.
§ 6 Alle von botanoadopt vermittelten Pflanzen müssen ohne Pestizideinsatz gehalten werden und dürfen nur mit organischen Nährstoffen versorgt werden.
§ 7 Weiterhin verpflichte ich mich, botanoadopt in regelmäßigen Abständen über das Wohlergehen Foto(s) (Größe A4 mit 300dpi oder guter Abzug) der Adoptivpflanze in ihrem neuen Umfeld an botanoadopt zu senden.
Jedes Foto ist mit dem Namen der Pflanze (z.B. „Otis Meerblau“) zu kennzeichnen.
(1) Fotos und wahlweise Kurzberichte sind zu übersenden: direkt nach Adoption, in den ersten 5 Jahren mindestens 2x jährlich, danach mindestens 1x jährlich.
(2) Botanoadopt hat das Recht, diese Fotos zu veröffentlichen, zu bearbeiten/zu verändern und im Rahmen des Projektes zu verwenden, sowie diese zum Zwecke der Berichterstattung Dritten zur Verfügung zu stellen.
§ 8 Vertraulichkeitsvereinbarung: botanoadopt versichert, meine persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 9 Die Adoptivpflanze wird von mir vor Ort abgeholt. Alternativ organisiere ich eine Mitfahrgelegenheit/einen (privaten) Kurier.
§ 10 botanoadopt ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
§ 11 Mit Adoption einer Pflanze von botanoadopt erkenne ich den Adoptionsvertrag als gültig an.