Bannwald

Der Name Bannwald wird in Deutschland länderspezifisch unterschiedlich verwendet. Näheres dazu in den lokalen Besonderheiten. Generell ist Bannwald ein sich selbst überlassener Waldbestand, in dem Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht erlaubt sind und Rodungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden dürfen. Bannwälder sind Waldgebiete, deren weitere Entwicklung möglichst vollständig der Natur überlassen bleibt. Es werden keine Pflegemaßnahmen durchgeführt, anfallendes Holz darf nicht entnommen werden. Die Anlage von Fußwegen ist erlaubt.

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