Auf der sehr informativen Seite www.transgen.de finden Sie alles über Standorte, Recht, Koexistenz, Patente, Haftung usw. zu gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland.
Auch 2008 ist in Deutschland der Anbau von gentechnisch verändertem Bt-Mais erlaubt. Seit 1998 ist ein bestimmter Bt-Mais – das Event MON810 – in der EU zugelassen. Inzwischen sind mehrere Maissorten im Handel, die sich aus MON810-Mais ableiten.
Landwirte, die Bt-Mais nutzen wollen, müssen besondere Regeln beachten. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen dafür sorgen, dass beim Anbau und Verarbeitung von Bt-Mais keine nennenswerte Vermischung mit konventionellem Mais stattfindet.
Das öffentliche Standortregister: Alle Flächen mit gv-Pflanzen
Alle Felder, die mit Bt-Mais bewirtschaftet werden sollen, müssen spätestens drei Monate vor der Aussaat in das öffentliche Standortregister eintragen sein. Das gilt für alle gv-Pflanzen – gleich ob Anbau oder
Freisetzungsversuch.
Standortregister (BVL): Die aktuellen Anmeldungen 2008
Gentechnik-Gesetz: Die Vorschriften zum Standortregister
Anbauflächen in Deutschland.
2005 wurde erstmals regulär Bt-Mais angebaut. Seitdem sind die Flächen kontinuierlich gestiegen – allerdings auf niedrigem Niveau. 2008 sind es etwa 3.179 Hektar, knapp zwei Prozent der deutschen Maiserzeugung.
Anbauflächen Bt-Mais 2005-2008
2008: Erstmals gesetzliche Regeln der Guten fachlichen Praxis
In der Anbausaison 2008 gelten bei der landwirtschaftlichen Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen erstmals Regeln der Guten fachlichen Praxis.Bei Aussaat, Anbau, Ernte und Verarbeitung von Bt-Mais gibt
es nun rechtlich verbindliche Vorschriften, an die sich die Landwirte halten müssen. Neu ist ein Mindestabstand zwischen Bt-Mais und dem nächsten konventionellen Maisfeld: 150 Meter, bei Öko-Mais
sogar 300 Meter.
Gute fachliche Praxis 2008: Die Regeln beim Anbau von Bt-Mais
Nicht mehr maßgebend: Gute fachliche Praxis 2007
150 Meter Abstand – aber wie weit fliegt Maispollen wirklich?
150 Meter sollen zwischen Bt-Mais und dem nächsten konventionellem Mais liegen – das ist politisch vorgegeben. Doch: Maispollen fliegt nicht sehr weit und schon nach wenigen Metern gehen Einkreuzungen
von Bt-Mais deutlich zurück. Das wurde in mehreren Versuchsreihen bestätigt.
Versuche zur Koexistenz von gv- und konventionellem Mais: Die Ergebnisse
Bt-Mais-Anbau und Imkerei: Ist beides nebeneinander möglich?
Maisblüten sind für Bienen kaum attraktiv. Dennoch: Wenn Bt-Mais auf den Feldern steht, gelangen auch vereinzelt dessen Pollen in die Bienenstöcke. Ist das ein Problem für Bienen und Honig? 2007 haben mehrere
Imker gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Mais in der Nähe ihrer Bienenstöcke geklagt – fast immer ohne Erfolg.
Fragen und Antworten: Gentechnisch veränderte Pflanzen und Honig
Bienenstöcke im Bt-Maisfeld. Ergebnisse von Feldversuchen in Bayern
MON810-Mais: Die Zulassung läuft aus
MON810-Mais ist die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die in Deutschland landwirtschaftliche genutzt wird. Seit 1998 ist der Anbau von MON810-Mais in der EU zugelassen. Im April 2007 lief die Erstgenehmigung aus. Nun beginnt ein neues Zulassungsverfahren.
MON810: Die Zulassung im Überblick
Haftung auch ohne Verschulden
Wer haftet, wenn es zu Auskreuzungen von gv-Pflanzen in konventionellen Bestände kommt? Grundsatz ist: Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, stehen für Schäden gerade – auch dann, wenn sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Das bleibt auch 2008 so.
Koexistenz: Geht das überhaupt?
Gentechnisch veränderte Pflanzen sind eine ökonomische Realität. Eine absolute „Gentechnik-Freiheit“ kann es daher nicht mehr geben. Schwellenwerte markieren die Grenze zwischen einer bewussten Anwendung der Gentechnik und zufälligen, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen.